Was kommt bei einer Tokenisierung auf Emittenten zu?

Bei der Tokenisierung finden Vermögenswerte ihren Weg auf die Blockchain. Wertpapiere werden digital, die Unternehmensfinanzierung wird dadurch erleichtert. Welche Schritte dabei anfallen und was genau dabei auf Emittenten zukommt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wenn sich Unternehmen dazu entscheiden, sich über eine Tokenisierung zu finanzieren, entscheiden sie sich in den meisten Fällen dazu, Genuss- beziehungsweise Partizipationsrechte in Form von Security Token zu verbriefen. Es gibt zwar auch andere Arten der Tokenisierung, wie zum Beispiel von Immobilien, Kunstgegenständen oder seltenen Sammlerobjekten. An dieser Stelle werden wir unser Augenmerk jedoch auf Wertpapiere legen, die durch Tokenisierung entstehen.

Dabei kann man grundsätzlich zwischen einer regulatorischen und einer technologischen Ebene unterscheiden.

Das kommt auf Emittenten von regulatorischer Seite zu

Um bei der Tokenisierung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen konform zu sein, ist es nötig, die regulatorischen Vorschriften sowohl auf der Ebene der Wertpapieremission als auch auf der Plattform-Ebene beziehungsweise dem Betrieb einzuhalten.

Zunächst ist es nötig, das zu tokenisierende Asset einzuordnen. Bei der Finanzierung von Mittelstandsunternehmen und Start-ups, wie sie Agitarex anbietet, haben sich bisher Security Token durchgesetzt. Diese sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Wertpapiere sui generis. Das bedeutet, dass sie im prospektrechtlichen Sinne als Wertpapiere gelten. 

Um es in den Worten der BaFin auszudrücken, sind es durch „Tokenisierung am Finanzmarkt handelbar gemachte Vermögensanlagen“. Sollte es sich bei den zu tokenisierenden Assets um Security Token handeln, ist es nötig, einen Wertpapierprospekt zu erstellen. Bei „kleineren“ Emissionen bis zu 8 Millionen Euro genügt hingegen eine vereinfachte Version in Form eines Wertpapierinformationsblattes (WIB), das zur Überprüfung der formalen Richtigkeit an die BaFin geschickt wird, oder eines Basisinformationsblattes (BIB), das bei der BaFin lediglich eingereicht wird, ohne dass die BaFin dessen formale Richtigkeit bestätigen muss. 

Seit der Einführung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) gibt es jedoch noch eine weitere Möglichkeit für die Tokenisierung von Wertpapieren. Denn seitdem ist es möglich, sogenannte Kryptowertpapiere herauszugeben. Damit ein solches herausgegeben werden kann, muss man die Anleger und ihre in Wallets gehaltenen Beteiligungen in einem Kryptowertpapierregister abbilden. Das muss durch einen Kryptowertpapierregisterführer mit entsprechender BaFin-Lizenz vorgenommen werden. 

Das Kryptowertpapierregister basiert laut Gesetz auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem. In der Praxis ist das eine Blockchain-Technologie als Sonderform der Distributed-Ledger-Technologie. Sollte es darauf hinauslaufen, dass die zu tokenisierenden Assets Kryptowertpapiere sind, wird der Aufwand im Gegensatz zu Security Token etwas höher.

Dafür geht mit Kryptowertpapieren als einer Unterart elektronischer Wertpapiere jedoch der Gutglaubensschutz einher. Dadurch entsteht in einem weiteren Schritt eine höhere Sicherheit für Investoren. Falls jemand unberechtigt Kryptowertpapiere veräußern sollte, kann der Anleger dennoch Inhaber des elektronischen Wertpapieres werden. Hiermit entsteht ein zusätzlicher regulatorischer Schutzschild für Investoren.

Keine Frage, das klingt im ersten Moment nach einem hohen Aufwand. Doch Sie können beruhigt sein: Wenn Sie als emittierendes Unternehmen die Prozesse in unsere Hände geben, werden wir die Einordnung mit Ihnen gemeinsam durchführen, sodass Sie sich um diesen Schritt keine Gedanken machen müssen.

Die technische Ebene der Tokenisierung

Auf der technischen Seite der Tokenisierung werden die elektronischen Wertpapiere sowie die Rechte, die damit gegebenenfalls einhergehen, in die Blockchain-Logik übersetzt. Hier kommen sogenannte Smart Contracts zum Einsatz. Diese automatisierten Verträge ermöglichen es, die Token mit bestimmten Funktionen zu knüpfen. Das können zum Beispiel automatisierte Zahlungen von Zinsen oder Dividenden sein.

Die Wertpapiere bekommen dabei – ganz gleich ob Kryptowertpapiere oder Security Token – einen digitalen Platzhalter auf der Blockchain zugewiesen: einen Token. Dabei handelt es sich um den Kernprozess der Tokenisierung.

Bei der technischen Umsetzung der Tokenisierung setzen wir auf die Lösungen unseres Partners Cashlink. Dadurch wird es uns möglich, die Token so abzubilden, dass unsere Kunden von der dahinterliegenden technischen Komplexität wenig zu spüren bekommen. So können Sie von den technischen Vorteilen der Blockchain-Technologie profitieren und darauf vertrauen, dass nichts schiefgeht.

Verwahrung, Vermarktung und Vertrieb

Nachdem die Wertpapiere ihren Weg auf die Blockchain gefunden haben, werden sie zur Verwahrung an einen regulierten Kryptoverwahrer aus unserem Partnernetzwerk geschickt. 

Investoren bekommen nun über unseren Marktplatz Zugriff auf die tokenisierten Vermögenswerte, sobald unsere Kunden ihr Go dazu geben. Wir vermitteln die Token über unseren Marktplatz an Investoren. Unser Anliegen ist es dabei, investierende Personen mit den passenden Emittenten zusammenzuführen.

Nun geht es an die Vermarktung Ihrer Token. Wenn Sie möchten, können wir Sie mit entsprechenden Experten aus unserem Partnernetzwerk verbinden. So können wir Sie weitestgehend bei der Vermarktung und beim Vertrieb ihrer elektronischen Wertpapiere unterstützen. Hier lesen Sie mehr darüber, wie wir Sie bei der Vermarktung unterstützen können. 

Der Vertrieb erfolgt dabei vollkommen digital über unseren Marktplatz. So wird es möglich, mithilfe von Suchmaschinenmarketing, Bewerbung in sozialen Medien oder auch in Newslettern direkt auf Ihr Angebot zu verweisen.

Ferner haben Emittenten die Möglichkeit, über Co-Platzierungen in unserem Partnernetzwerk die Reichweite zu erhöhen. So entsteht ein plattformübergreifender Netzwerk-Effekt, der den Vertrieb optimiert.