Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gelten Security Token als „Wertpapiere sui generis“. Sie bilden also eine eigenständige Gattung von Wertpapieren. Sie werden vom Wertpapiergesetz, dem Geldwäschegesetz und der Markets in Financial Instruments Directive Richtlinie (MiFID-II) gestützt. Alle haben ein Ziel: Anleger zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit den Gesetzen auf sich hat.
Security Token und das Wertpapierprospektgesetz
Security Token sind seit 2019 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfasst. In einem Fachartikel erklärt die BaFin, dass es sich bei Security Token um Vermögenswerte handelt, die durch Tokenisierung am Finanzmarkt handelbar gemacht wurden. (Wie das im Detail funktioniert, können Sie hier nachlesen.)
Klassische Vermögenswerte galten zuvor nicht als Wertpapiere nach dem Wertpapierprospektgesetz. Das lag daran, dass sie sich in Sachen Übertragbarkeit, Standardisierung und Handelbarkeit nicht mit Wertpapieren vergleichen ließen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie änderte dies. Das veranlasste die BaFin letztlich dazu, Security Token als eigenständige Wertpapiergattung einzuordnen.
Dreh- und Angelpunkt dieser Einordnung, so schreibt es die BaFin, sind dabei die mit den Token verknüpften Rechte, bei denen es sich grundsätzlich um mitgliedschaftliche und/oder vermögensmäßige Rechte handeln müsse. Security Token müssen also ein einer Aktie ähnliches Recht oder ein anderes vermögensmäßiges Recht verbriefen.
Dementsprechend müssen Emittenten von Security Token einen Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) erstellen.
Dieser Prospekt dient der Information von potenziellen Anlegern. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich über folgende Angaben zu informieren:
- mögliche Risikofaktoren des emittierenden Unternehmens in Bezug auf die Branche
- aktuelle finanzielle Lage
- historische Daten zum Emittenten
- Prognosen über die künftige Geschäftsentwicklung
- Erklärungen über das aktuelle und künftig benötigte Kapital
- Angaben zur Geschäftsführung
- Funktionsweise der Token
Emittenten sind verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen und der BaFin in Form eines Prospektes vorzulegen, bevor sie Security Token herausgeben dürfen. Die BaFin prüft diese dann auf formale, nicht aber auf inhaltliche Richtigkeit.
Die Angabe dieser Informationen mag im ersten Moment nach einem größeren Aufwand klingen. Doch wir von Agitarex unterstützen Emittenten bei der Vorbereitung der Emission in allen Belangen – dazu gehört selbstverständlich auch die Erstellung der jeweiligen Dokumente.
Davon abgesehen gibt es auch schlankere Möglichkeiten als Alternative zu einem Wertpapierprospekt, gerade wenn es an kleinere Emissionen bis 8 Millionen Euro geht. Hier ist es möglich, alternativ ein Wertpapierinformationsblatt (WIB) oder ein Basisinformationsblatt (BIB) zu erstellen. Bei beiden ist der Aufwand deutlich geringer. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, und wir werden Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Letztlich dienen alle geforderten Informationen dazu, die regulatorischen Vorschriften einzuhalten und sowohl Anleger als auch Emittenten zu schützen.
Anlegerschutz durch das Geldwäschegesetz (GwG)
Das Geldwäschegesetz soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Das GwG sieht für bestimmte Berufsgruppen aus dem Finanzdienstleistungsbereich spezielle Sorgfalts- und Meldepflichten vor, um Geldwäsche schon im Vorfeld entgegenzuwirken. Diese gelten dementsprechend auch für Anbieter von Security Token Offerings.
Die bekannteste und verbreitetste Maßnahme, um Geldwäsche zu verhindern, ist die Know-Your-Customer-Regelung (KYC, Kenne deinen Kunden). Diese besagt, dass Kunden von Finanzdienstleistern verpflichtet sind, ihre Identität zweifelsfrei nachzuweisen. Nur so kann verhindert werden, dass zum Beispiel Geschäfte unter falschem Namen getätigt werden.
Die zuständige Aufsichtsbehörde muss außerdem dafür sorgen, dass die geldwäscherechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Dafür dürfen sie stichprobenartige Kontrollen durchführen oder konkrete Maßnahmen anordnen – auch ohne Anlass.
Wer seine Pflichten diesbezüglich verletzt, dem drohen hohe Strafen. So können bei leichtfertigen oder vorsätzlichen Verstößen bis zu 100.000 Euro Strafzahlungen anfallen. Bei besonders schweren Verstößen, die zur Geldwäsche führen, können bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu 10 Prozent des Vorjahresumsatzes der Unternehmen anfallen.
Markets in Financial Instruments Directive: MiFID-II
Bei der Markets in Financial Instruments Directive, kurz MiFID-II, handelt es sich um die zweite europäische Finanzmarktrichtlinie. Ziel der am 3. Januar 2018 in Kraft getretenen Regelung ist es, sowohl Funktionsweise als auch Transparenz der Finanzmärkte zu verbessern. Dadurch sollen vor allem Verbraucher in der Europäischen Union (EU) besser geschützt werden.
Auch MiFID-II fällt in die aufsichtsrechtlichen Hände der BaFin. Sie verpflichtet die Bundesanstalt unter anderem zur Zulassung und Überwachung von organisierten Handelssystemen. Die Überwachung von Datenbereitstellungsdiensten fällt ebenfalls in diesen Bereich. Hier ist es das Ziel, Marktdaten zu abgeschlossenen Geschäften in Finanzinstrumenten transparenter und kostengünstiger zur Verfügung zu stellen.
Die MiFID-Richtlinien beinhalten außerdem folgende Punkte:
- Anleger müssen über alle Kosten, die mit dem Wertpapier verbunden sind, informiert werden. Dazu gehören auch die Kosten Dritter.
- Beratungen müssen aufgezeichnet und fünf Jahre aufbewahrt werden.
- Anbieter müssen Informationen zum Vertrieb und zum Produkt für Anleger bereitstellen.
- Anleger müssen auf ihre Eignung hin geprüft werden.
- Der Handel von Wertpapieren muss über offizielle Börsen stattfinden.
- Unternehmen, die Security Token anbieten, müssen bestimmte organisatorische Anforderungen erfüllen, auch für ihre Zulassung.
- Um Marktmissbrauch zu vermeiden, müssen Anbieter Meldepflichten erfüllen.
- Anonymer Handel („Darkpooltrading“) muss begrenzt werden.
Drei Gesetze, ein Ziel: Anlegerschutz
Man sieht: Sowohl das Wertpapierprospektgesetz, als auch das GwG und die MiFID-II-Richtlinie zielen darauf ab, Anleger zu schützen. Wer in Security Token investiert, kann sicher sein, in ein reguliertes Finanzprodukt zu investieren.
Die BaFin muss dabei ihre Aufsichtspflicht erfüllen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Gleichzeitig verpflichten sich alle an der Emission, Verwahrung und Vermittlung der Security Token beteiligten Unternehmen dazu, die strengen Vorgaben zu erfüllen.
Selbstverständlich steht der Anlegerschutz auch bei Agitarex an erster Stelle. Mit unserem Partnernetzwerk aus renommierten Playern in der Finanzbranche sorgen wir dafür, dass die Emission von Security Token reibungslos über die Bühne geht.
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