Wie funktioniert Kryptoverwahrung und was hat sie mit digitalen Wertpapieren zu tun?

Security Token und Kryptowertpapiere können Kosten und Aufwand in der Emission und Verwaltung einsparen. Doch sie bringen auch neue Herausforderungen mit sich. Denn wer elektronische Wertpapiere herausgibt, muss diese auch aufbewahren. Hier kommt die Kryptoverwahrung ins Spiel.

Mit Beginn der 2020er-Jahre ist die Regulierung in Deutschland im Hinblick auf Krypto-Assets eindeutiger gestaltet worden. Denn der Gesetzgeber hat erstmals den Tatbestand der Kryptoverwahrung ins Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen und damit als Finanzdienstleistung definiert.

Dadurch kommen zwar regulatorische Hürden auf Dienstleister aus dem Blockchain-Bereich zu. Doch die rechtliche Klarheit sowie die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bringen Sicherheit in den Sektor, von der letztlich sowohl Anleger als auch Unternehmen profitieren.

Kryptoverwahrung: mit der Lizenz gegen Geldwäsche

Seit dem 1. Januar 2020 gelten in Deutschland Unternehmen als Kryptoverwahrer, die Kryptowerte für Dritte verwahren.

Dieser Regulierungsvorstoß der Bundesrepublik geht auf eine Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) zurück, Kryptowerte in Hinblick auf Geldwäsche zu regulieren. Ziel der Kryptoverwahr-Regelung ist es, kriminelle Geschäfte mit Krypto-Assets einerseits zu unterbinden, andererseits aber legale Anwendungen und Innovationen zu fördern.

Was sind Kryptowerte?

Kryptowerte gelten in diesem Sinne als Finanzinstrument beziehungsweise als „digitale Darstellungen eines Wertes“. Kryptowerte werden per definitionem nicht von einer Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert. Außerdem besitzen sie nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder eines Zahlungsmittels.

Dennoch können sie von natürlichen oder juristischen Personen als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert oder zu Anlagezwecken verwendet werden. Darüber hinaus werden sie elektronisch übertragen, gespeichert und verwahrt.

Kurzum: Kryptowerte sind keine offiziellen Zahlungsmittel, können aber inoffiziell als solche verwendet werden. Außerdem können sie zu Investitionszwecken verwendet werden. Zu Kryptowerten zählen also sowohl Kryptowährungen wie Bitcoin als auch Stablecoins. Doch auch Security Token und Kryptowertpapiere zählen zu Kryptowerten.

Was ist Kryptoverwahrung und wie funktioniert sie?

Um diese Kryptowerte verwahren zu dürfen, benötigen Unternehmen eine Lizenz der BaFin. Haben sie diese erworben, können sie offiziell als Kryptoverwahrer auftreten.

Gut zu wissen: Entgegen häufiger Annahme gilt die Notwendigkeit dieser Lizenz theoretisch für alle Crypto Custodians und Exchanges für Kryptowährungen, sofern sie den deutschen Markt adressieren. Wenn ein Kryptoverwahrer aus Übersee etwa in Deutschland sein Geschäft anbietet, muss auch das die BaFin genehmigen.

Doch über die sogenannte „Passporting“-Regelung gibt es hier – zumindest im europäischen Markt – eine Sonderregelung. Kreditinstitute, die in einem Staat des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassen sind und beaufsichtigt werden, haben demnach die Möglichkeit, ihr Geschäft auch in Gastländern ohne zusätzliche Erlaubnis zu betreiben. Das gilt auch für Kryptoverwahrer, die im europäischen Markt genehmigt sind und in Deutschland ihren Service anbieten.

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Kryptoverwahrung um eine Finanzdienstleistung, da sie im Kreditwesengesetz (KWG) verankert ist. Unternehmen, die bei der BaFin eine Erlaubnis beantragen, dürfen keine andere Finanzdienstleistungen anbieten. Deswegen ist es auch für Agitarex nötig, bei der Verwahrung von elektronischen Wertpapieren auf einen externen Partner zurückzugreifen.

Wie funktioniert die Kryptoverwahrung bei Agitarex?

Wir wissen nun: Kryptoverwahrung ist eine regulierte Tätigkeit. Als Kryptoverwahrer gilt, so formuliert es die BaFin, wer:

  • Kryptowerte oder private kryptografische Schlüssel, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen für andere verwahrt, verwaltet und sichert.

Technisch korrekt ausgedrückt, geht es bei der Kryptoverwahrung also vor allem um die Verwahrung von kryptografischen Schlüsseln. Dabei handelt es sich um eine Art Zugangscode zu den jeweiligen Token.

Diese werden auf sogenannten Wallets, einer Art elektronischer Brieftasche, aufbewahrt. Für die technische Absicherung sorgt hier die Blockchain-Technologie. Damit wird es möglich, die Schlüssel sicher und transparent zu verwahren, ohne damit Abstriche bei der Privatsphäre machen zu müssen. Denn die Blockchain-Technologie ermöglicht zwar Transparenz – von außen sind die Transaktionen einsehbar. Diese sind jedoch pseudonymisiert – man erfährt also nichts über die jeweiligen Inhaber der Token.

Alles in trockenen Tüchern

Der Gesetzgeber hat es geschafft, mit der Aufnahme des Kryptoverwahrgeschäftes in das Kreditwesengesetz eine rechtliche Grundlage für die Emission von Security Token und Kryptowertpapieren zu schaffen. Nun ist es möglich, im rechtssicheren Rahmen Token nicht nur herauszugeben, sondern diese auch sicher aufzubewahren.

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