MiCA: EU-weites Rahmenwerk für Kryptowerte gibt rechtliche Sicherheit

Das Europäische Parlament und der Ratsvorsitz haben mit der „Markets in Crypto-Assets“-Regelung (MiCA) eine einheitliche Regulierung für Krypto-Assets geschaffen.

Am 30. Juni 2022 war es so weit: Der Rat der Europäischen Union hat eine vorläufige Einigung über den Vorschlag zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) erzielt. Mit diesem Vorstoß hat die EU eine Vorreiterrolle eingenommen. Denn sie hat es als erstes Organ geschafft, eine grenzüberschreitende Regulierung für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vorzunehmen.

MiCA ist Teil des Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens, mit dem die EU die technologische Entwicklung fördern und gleichzeitig die Finanzstabilität wahren möchte. Der Vorschlag umfasst eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen, die auf der Distributed-Ledger-Technologie beziehungsweise Blockchain-Technologie basieren. Ziel des Vorschlages ist es, die bestehenden nationalen Regelungen auf europäischer Ebene zu ergänzen.

Der Regulierungsvorstoß war in der Blockchain-Szene mit gemischten Gefühlen erwartet worden. Aufgrund der im Vorfeld angekündigten Regelungen in Bezug auf die Umweltbilanz bestimmter Kryptowährungen hatten einige Beobachter ein Bitcoin-Verbot befürchtet. Andere Stimmen begrüßten die Regelungen, da sie endlich regulatorische Klarheit bringen sollten.

Dazu Bruno Le Maire:

Die jüngsten Entwicklungen in diesem sich rasch entwickelnden Sektor haben die dringende Notwendigkeit einer EU-weiten Regelung bestätigt. MiCA wird die Europäer, die in diese Vermögenswerte investiert haben, besser schützen und den Missbrauch von Krypto-Vermögenswerten verhindern und gleichzeitig innovationsfreundlich sein, um die Attraktivität der EU zu erhalten. Diese wegweisende Verordnung wird dem Wilden Westen der Kryptowährungen ein Ende setzen und die Rolle der EU als Standardsetzer für digitale Themen bestätigen.“

Bruno Le Maire, Französischer Wirtschaftsminister

MiCA reguliert alle blockchain-basierten Dienstleistungen

Mit der MiCA-Verordnung hat das Europäische Parlament alle Märkte rund um Blockchain-Dienstleistungen weitgehend abgedeckt. So erstreckt sich die Verordnung auf „Emittenten ungedeckter Kryptowerte und sogenannter Stablecoins sowie auf die Handelsplätze und die Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden“.

Stablecoins, also digitale Münzen, die feste Gegenwerte in traditionellen Währungen oder Edelmetallen verbriefen, sollen fortan von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde beaufsichtigt werden. Damit sendet MiCA ein wichtiges Signal, um den Krypto-Markt sicherer zu machen. Schließlich waren Herausgeber solcher Coins wie die Firma Tether in der Vergangenheit immer wieder wegen Verdacht auf Marktmanipulation in die Schlagzeilen geraten.

Mit diesem Vorstoß hat der Rat der Europäischen Union einen regulatorischen Spagat geschafft. Denn durch die neuen Verordnungen ist es möglich, Anleger zu schützen, die Finanzstabilität zu wahren und dennoch technologische Innovation zu ermöglichen. 

Kurzum: Der oft kritisierte Wildwuchs rund um Kryptowährungen und Blockchain-Assets wird damit etwas weniger wild und durch Regulierung sicherer.

MiCA schützt Anleger

Es sind vor allem die Verbraucher, die von der MiCA-Verordnung profitieren. Denn durch die erhöhte Transparenz, die MiCA bringt, haben sie die Möglichkeit, sich besser zu informieren und sich vor betrügerischen Praktiken zu schützen. Bisher hatten Verbraucher, die Betrügern im Krypto-Bereich aufgesessen waren, wenig Chancen auf Wiedergutmachung. Das soll sich jetzt ändern. So sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen von nun an dazu verpflichtet, strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Verbraucher zu erfüllen. Abgesehen davon müssen alle Transaktionen, die die Höhe von 1.000 Euro übersteigen, künftig gemeldet werden. Das gilt insbesondere für Transaktionen von „unhosted Wallets“, also von Anlegern mit selbst verwahrten digitalen Assets.

So hat der Regulierungsvorstoß die Verhinderung von Geldwäsche fest im Blick:

„Allerdings wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in der MiCA beauftragt, ein öffentliches Register der nicht konformen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu führen. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, deren Mutterunternehmen ihren Sitz in einem Land haben, das in der EU-Liste von Drittländern mit hohem Risiko für Geldwäscheaktivitäten oder in der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgeführt ist, werden verpflichtet sein, verstärkte Kontrollen gemäß den EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche anzuwenden.“

Auszug aus der Mitteilung zur MiCA-Verordnung

Außerdem – und dabei handelt es sich um eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Bereich – sind Anbieter von nun an haftbar, wenn sie Kryptowerte von Anlegern verlieren. Bisher war es so, dass bei Hackerangriffen auf Krypto-Exchanges immer wieder Gelder abhandenkamen und verprellte Investoren zurückblieben.

Auch auf die ökologischen Auswirkungen von Kryptowerten zielt MiCA ab. So müssen Akteure von nun an Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorlegen. Hier liegt es nun an der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), Entwürfe für regulatorische Standards auf technischer Ebene zu erarbeiten. 

Außerdem muss die Europäische Kommission, so heißt es in der Veröffentlichung weiter, innerhalb der nächsten beiden Jahre einen Bericht über die Umweltauswirkungen von Kryptowerten und die Einführung verbindlicher Standards für die Tragfähigkeit von energiehungrigen Konsensmechanismen wie Proof of Work vorlegen.

EU sendet wichtige Signale, um die Innovation zu stärken

Der Regulierungsvorstoß, den die Europäische Union mit MiCA vornimmt, bringt Klarheit in den bisher unregulierten Kryptomarkt. Vor allem in Deutschland sind nun die Weichen gestellt, um Innovation durch Blockchain-Assets voranzutreiben.Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) und dem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz hat der Gesetzgeber hierfür bereits die rechtlichen Grundlagen geschaffen bzw. auf den Weg gebracht. Die Begebung von elektronischen Wertpapieren, Security Token und Kryptowertpapieren und die geplante Digitalisierung von Aktien geben wichtige Impulse, um den deutschen Finanzmarkt zu stärken.