Zukunftsfinanzierungsgesetz: Die Rolle von elektronischen Wertpapieren

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll den Standort Deutschland voranbringen. Im Eckpunktepapier spielen blockchain-basierte Finanzinstrumente eine nicht unerhebliche Rolle.

Am 29. Juni 2022 haben der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, gemeinsam die Eckpunkte für das Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt. Damit zielen sie auf Regelungen im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Steuerrecht ab.

Dazu Finanzminister Christian Lindner:

„Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen. Deshalb verbessern wir den Zugang zum Kapitalmarkt und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital. Hiervon werden auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren. Wir verfolgen einen umfassenden Ansatz: Wir schaffen finanzmarktrechtliche Erleichterungen, entwickeln das Gesellschaftsrecht fort und verbessern die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Im Steuerrecht setzen wir wichtige Impulse, um die Aktienkultur zu stärken. Wir wollen einen Freibetrag schaffen für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Aktienfonds im Privatvermögen. Enge Verlustverrechnungsbegrenzungen heben wir auf und vereinfachen zugleich die Veranlagung.“

Christian Lindner

Das Kernziel der Modernisierungsmaßnahmen, so kann man es der offiziellen Mitteilung entnehmen, ist es, den digitalen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu gestalten. Dies könne nur gelingen, wenn man neben den Mitteln, die der Staat bereitstelle, auch ausreichend privates Kapital mobilisiere.

Daher planen die Minister, die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen durch verschiedene steuerrechtliche, kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zu verbessern. 

Gesetzgeber ebnet Weg für Innovation

Der Gesetzgeber führt mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz einen Weg fort, dessen Weichen bereits gestellt sind. Während Security Token als Wertpapiere sui generis bereits seit 2019 Bestand haben, kam mit der Einführung des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) ein weiterer wichtiger Schritt für die Digitalisierung des Kapitalmarktes hinzu. Die Begebung von elektronischen Wertpapieren in Form von Security Token und Kryptowertpapieren bilden hier die wichtige Basis für weitere Innovationen.

Die Digitalisierung von Aktien ist der nächste logische Schritt. Auch diesen wollen Lindner und Buschmann gehen. So heißt es im Eckpunktepapier des Zukunftsfinanzierungsgesetzes:

„Modernisierung des Kapitalmarkts heißt auch Digitalisierung des Kapitalmarkts. Durch die Digitalisierung des Aktienhandels können wir dabei einen weiteren wichtigen Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Kapitalmarkts gehen. Wir werden daher die Möglichkeit zur Emission elektronischer Wertpapiere auch auf Aktien ausweiten. Das Vorhaben, hierfür das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) für Aktien zu öffnen, wollen wir daher im Zusammenhang mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz verwirklicht sehen.“

Auszug aus dem Eckpunktepapier zum Zukunftsfinanzierungsgesetz

Dieser Punkt wird weitgehend positiv bewertet. So kommentiert Sven Wagenknecht von BTC-ECHO:

„Das Versprechen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist groß. Es geht um nichts Geringeres, als den Kapitalmarkt schrittweise vollends zu digitalisieren und damit Deutschland zu einer der fortschrittlichsten Nationen in puncto digitale Wertpapiere zu machen. Vor allem die Möglichkeit, auch Aktien rein digital zu begeben, kann die Kapitalbeschaffung für Unternehmen auf der einen und die Geldanlage für Investoren auf der anderen Seite deutlich erleichtern.“

Sven Wagenknecht, Chefredakteur BTC-ECHO

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz: Das sind die Eckpunkte

Für das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten soll, nennen die Minister außerdem mehrere Eckpunkte.

Der Kapitalmarkt soll für Unternehmen, allen voran für Start-ups, Wachstumsunternehmen und mittelständische Unternehmen leichter zugänglich werden. Dafür will man nicht nur das Mindestkapital für einen Börsengang von 1,25 Millionen Euro auf eine Million Euro senken. Vielmehr wollen die Minister auch weitere Vereinfachungen bei den regulatorischen Anforderungen prüfen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Finanzinstrumenten und Transaktionen sollen im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten besser werden. Außerdem will man eine Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren und bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen (SPACs) prüfen.

Digitalisierung des Kapitalmarktes auf der Agenda

Ferner soll der Kapitalmarkt digital werden. Eine Möglichkeit, die die Minister hier explizit nennen, sind Aktienemissionen in Form von elektronischen Wertpapieren. Denkbar sei die Verwendung der Blockchain-Technologie oder anderen Technologien. Dahingehend prüfe man auch eine verbesserte Übertragbarkeit von Kryptowerten.

Ein weiterer Eckpunkt des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sind verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung. Hierfür will man auf eine Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung von Mehrstimmrechtsaktien setzen.  Dabei werden Aktionären mehr Stimmrechte eingeräumt, als es ihrem Verhältnis zum Grundkapital entspricht.

Auch die Stärkung einer „technisch zeitgemäßen Aufsicht“ hat das Gesetz im Blick. So wollen die Minister Digitalisierungshemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen für eine englischsprachige Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbessern.

Zukunftsfinanzierungsgesetz soll steuerliche Erleichterungen bringen

Schließlich setzen die Minister im geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz auf Steuererleichterungen. Dahingehend sollen Aktien- und Vermögensanlagen durch die Förderung von Aktiensparen, einen höheren Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Veräußerungen sowie die Regelungen zur Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften verbessert werden.

Auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg von Unternehmen will das Zukunftsfinanzierungsgesetz verbessern. Dahingehend soll der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 1.440 Euro auf 5.000 Euro steigen. In diesem Zusammenhang planen die Minister auch „eine Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in § 19a EStG sowie eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen“.